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Stand 25.11.2010

Datenschutz

 

Unter Datenschutz wird der Schutz personenbezogener bzw. auf eine Person zuordbare Informationen / Daten verstanden. Dies regeln in Deutschland das BDSG Bundes-Daten-Schutz-Gesetz bzw. die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze welche für die öffentlich rechtliche Unternehmen und Behörden der Länder / Kreise / Gemeinden gültig sind. Das BDSG ist für Bundesbehörden und öffentlich rechtliche Unternehmen gültig des Bundes sowie für die Privatwirtschaft, Privatpersonen sowie Vereine etc..

Für Unternehmer ist die Einhaltung der Gesetze wichtig. Im BDSG ist geregelt ob es einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen geben muß oder nicht.

In den letzten Novellierungen des BDGS sind gravierende Verschärfungen vorgenommen worden.  Gerade im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung und der Unterrichtung von Betroffenen, z.B. wenn Sie Kunden in Ihre Datenbank aufnehmen.

Gerne beraten wir Sie im Datenschutzbereich und / oder übernehmen die Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten, weitere Informationen finden Sie z. B. unter

www.datenschutz-hessen.com

www.dsb-group.de